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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Andreas Würstle

AW Hundewohnmobil – Vermietung und Verpachtung 

 

Zustandekommen des Mietvertrages

Der Abschluss eines Mietvertrages über ein Wohnmobil kann nur schriftlich, d.h. mit Unterschrift des Mieters und Vermieters erfolgen. Mündliche Absprachen sind ohne rechtliche Wirkung, wenn sie nicht durch E-Mail oder SMS bestätigt werden. Der Mietvertrag kann per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.

Der Mietvertrag kommt nur zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte und / oder Pflichten aus dem Mietvertrag ( vor allem Untervermietung ) durch den Mieter an Dritte ist nicht möglich.

Mietpreis und Kaution

Es gelten die Preise der gültigen Mietpreisliste. Im Mietpreis sind 200 Km am Tag enthalten. Mehrkilometer kosten € 0,50.

Für den Zeitraum der Anmietung ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution in Höhe von € 2000.00 zu hinterlegen.  Dies kann per Überweisung, oder bar sein.

Zahlungsweise

Bei Abschluss des Mietvertrages sind 30% des Mietbetrages als Anzahlung zu entrichten. Der Restbetrag muss bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.

Mietzeitraum

Der Mietzeitraum ist die Zeit von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe des Wohnmobils. Die Abholung des Wohnmobils ist am ersten Miettag ab 15.00 Uhr, die Rückgabe des Wohnmobils ist wenn nicht anders vereinbart bis 10.00 Uhr des letzten Miettages. Nach Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Berechtigte Fahrer und Nutzung

Der Fahrer muss mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die für das Fahrzeug benötigte Führerscheinklasse besitzen und ein Mindestalter von 23 Jahren haben.  Das Fahrzeug wird nur ausgehändigt wenn die entsprechenden Dokumente wie Führerschein und Personalausweis vorgelegt worden sind. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Personen gefahren werden. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Der Überlassung des Wohnmobils ist nur für die übliche Nutzung gestattet. Die Teilnahme an Großveranstaltungen nur nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter. Das Fahrzeug ist immer ordnungsgemäß zu verschließen.  Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln wie es ein auf Werterhalt bedachter Eigentümer tun würde.

Verhalten bei Unfällen und Reparaturen

Der Mieter hat nach jedem Unfall unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Geschieht dies nicht, haftet der Mieter für Schäden, die nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.  Es dürfen vom Mieter keinerlei Gegnerische Haftungsansprüche bei Verkehrsunfällen anerkannt werden. Reparaturen die notwendig werden um die Betriebs- und  Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von € 150,00 ausgeführt, bzw. in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der Originalbelege, soweit der Mieter nicht selbst für den Schaden haftet, vom Vermieter erstattet.

Versicherungsschutz

Das angemietete Wohnmobil ist Voll- und Teilkasko (SB € 1000 je Schaden), sowie Haftpflichtversichert (€100 Mio. pauschal, je Person max. € 15Mio.). Des Weiteren besteht ein Auslandsschutzbrief für das Wohnmobil. Die Bedingungen hierfür können in den AGB´s des Versicherers entnommen werden und liegen bei. Nicht versichert sind: Schäden an der Inneneinrichtung, der Markise, Motor und Fahrwerksschäden die nicht auf gebrauchsübliche Benutzung zurückzuführen sind. Das Wohnmobil ist versichert für Fahrten innerhalb der EU.  Fahrten in Außereuropäische Länder oder Krisen- und Kriegsgebiete sind nicht gestattet. Für Schäden die nicht selbstverschuldet sind, aber weder durch eine gegnerische Versicherung oder den Unfallgegner versichert sind, haftet der Mieter (z.B. Fahrerflucht).

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter ein fahrbereites und verkehrssicheres Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf  Bereitstellung eines bestimmten Wohnmobils besteht nicht. Optische Beeinträchtigungen die die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen stellen keine Mängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren. (Lackschäden, kleine Dellen und Gebrauchsspuren an der Inneneinrichtung)

Die Übergabe des Wohnmobils erfolgt grundsätzlich am Sitz des Vermieters. Eine andere Übergabestelle kann vereinbart werden. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Mieter. Die Verpflichtung zur Bereitstellung des Wohnmobils entfällt, wenn dem Vermieter eine Erfüllung ohne sein Verschulden unmöglich wird.  Das ist z.B. der Fall, wenn das vermietete Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen vom Vermieter nicht verschuldeten Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt (Naturereignisse) so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter den Mieter schnellstmöglich über die Unmöglichkeit der Vermietung zu informieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Erfüllt der Vermieter seine Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wohnmobilnutzung

Das angemietete Wohnmobil darf nur für den vereinbarten Zweck und nur in den vereinbarten Reiseländern verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten die zur weitere Anmietung und gegebenenfalls der Rückholung, vom Mieter getragen werden, soweit dies nicht der Euro Schutzbrief übernimmt.

Des Weiteren ist im Wohnmobil das Rauchen NICHT erlaubt.

Sollte dies doch geschehen ist eine zusätzlich Reinigungspauschale von mindestens € 500,00 vom Mieter zu bezahlen.  Das Mitnehmen von Haustieren wie Hunde ist gestattet. Dem Mieter ist untersagt das Wohnmobil zu verwenden für: Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von Gefahrgut (z.B. leicht entzündliche oder  radioaktive Stoffe etc.) zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten.  Auch dann wenn diese nur am Tatort strafrechtlich bedroht sind.  Des Weiteren ist die Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken oder solchen Zwecken die zu einem erhöhten Verschleiß des Wohnmobils führen untersagt (Geländefahrten,  Straßen in sehr schlechtem Zustand, Nutzung als Baustellenfahrzeug etc.).

 

Rücktritt vom Mietvertrag 

Bei Rücktritt bis 60. Tag vor Mietbeginn sind 30% des Mietpreises, vom 59. Tag bis 30. Tag vor Mietbeginn 50% und ab dem 29. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme 90% des Mietpreises zu bezahlen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch mehr auf das Wohnmobil.

Reinigung und Betankung des Wohnmobils

Das Wohnmobil wird innen und außen gereinigt und vollgetankt übergeben. Die  Außenreinigung ist in der Servicepauschale enthalten.  Das Fahrzeug muss  vom Mieter vollgetankt (Diesel und Adblue) und innen frisch gereinigt und komplett sauber und ohne Rückstände zurückgegeben werden. Es darf sich kein Müll mehr im Fahrzeug befinden. Der Kühlschrank, die Spüle und der Herd müssen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen an Matratzen und/oder Polstern müssen behoben sein. Wurde die Reinigung ganz oder teilweise nicht durchgeführt, so hat der Mieter eine Reinigungspauschale gem. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mietkonditionen zu bezahlen. Nach Absprache und zu Preisen lt. Angebot kann die Innenreinigung auch vom Vermieter übernommen werden. Wichtig! Die Toilettenreinigung innen und außen ist immer vom Mieter zu erledigen. Ansonsten wird eine Gebühr von € 155 berechnet.

Das Fahrzeug wird ausschließlich in 88284 Mochenwangen, An der Eisenbahn, übergeben und rückgegeben. Bei Übergabe wird ein Zustandsbericht erstellt, in dem alle vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution innerhalb von 3 Werktagen.

 

Schlussbestimmungen und personenbezogene Daten

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist jeweils im zweckentsprechendem Umfang zulässig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, das gemietete Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß genutzt oder zurückgegeben wird, Ansprüche des Vermieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, oder wenn wegen gesetzes- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für sämtliche Nebenabreden oder die Änderung der Schriftformklausel selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Die Parteien verpflichten sich, an der Schaffung solcher wirksamen Vereinbarungen mitzuwirken.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Ravensburg

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